SMART-HOME SICHER MACHEN – FUNKTIONALITÄT, SERVICE UND SICHERHEIT IN EINEM

Home Automation – besser bekannt als Smart-Home – begeistert zahlreiche Nutzer. Die smarten Funktionen erleichtern Ihnen das Leben. Sie kümmern sich beispielsweise um den Diebstahl- und Feuerschutz. Eine zentrale Steuereinheit koordiniert sämtliche „Home Automation“-Technologien. Von dem Wohnkomfort, der unkomplizierten Handhabung und der Gebäudesicherheit profitieren Sie das ganze Jahr über.

Smart-Home von Telenot – welche Leistungen erwarten Sie?
Interessieren Sie sich für Sicherheitstechnik, die Sie schnell und zuverlässig von unterwegs bedienen? Die zertifizierte Alarmzentrale Compact Easy von Telenot vereint Design, Funktionalität und Komfort miteinander. Sie steuern die Technik über ein Funk- oder Touch-Bedienteil innerhalb des Gebäudes. Befinden Sie sich außer Haus, kontrollieren Sie über die App „Buildsec“ Ihre Einstellungen. Bei Bedarf ändern Sie diese vom Smartphone oder Tablet aus. Dadurch erhalten Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Smart-Home den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Für die Verbindung zwischen der Alarmzentrale und dem Endgerät nutzt Telenot eine sichere Verschlüsselung. Diese setzen Banken für ihre Datenübertragung ein, was die Zuverlässigkeit des Systems belegt. Mit Compact Easy steuern Sie bis zu 16 „Home Automation“-Funktionen. Beispielsweise stellen Sie von unterwegs die Alarmanlage ein. Gleichzeitig senkt die moderne Technologie die Raumtemperatur im Haus, sodass Sie von einer zusätzlichen Energieeffizienz profitieren.

Die Home Automation sorgt für ein intelligentes Sicherheitskonzept in Ihren vier Wänden. Geht der Alarm an, schaltet sich automatisch die Beleuchtung ein. Im Brandfall übernimmt das System die Rollosteuerung. Des Weiteren steht die Sicherheitstechnik für folgende Werte:

  • Notstromversorgung,
  • Zugriffsschutz mittels Sabotageüberwachung,
  • Leitungsüberwachung zu den bedrahteten Komponenten der Anlage,
  • Störungsermittlung- und Weiterleitung,
  • Frequenzmanagement bei Funkkomponenten.

Home Automation in Neu- und Bestandsbauten

Die „Home Automation“-Technologie von Telenot kommt nicht nur in neugebauten Häusern zum Einsatz. Die Installation erfolgt per Kabel und Funk. Daher rüsten die Anbieter sie auch in Bestandsbauten schnell und ohne großen Aufwand nach. Verwenden Sie das System, profitieren Sie von einem sicheren Einbruchschutz. Daher geht es mit zahlreichen Extras – beispielsweise Bewegungsmeldern, Kameras und einer Alarmanlage – einher. Verbunden mit der zentralen Steuereinheit, ermöglichen die einzelnen Sicherheitssysteme eine Rundumkontrolle Ihrer vier Wände.

Zuverlässige Sicherheit mit höchster Verfügbarkeit
Ihr Smart-Home bleibt 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr aktiv. Bedienen Sie die Technologie über die Alarmanlage oder das Smartphone, bieten sich mehrere Servicefunktionen. Beispielsweise entscheiden Sie eigenständig über die Menüsprache und das Farbschema des Displays. Zu der Alarmzentrale von Telenot gehören weitere Melder, beispielsweise Gasmelder und Wassermelder. Beim Auslösen des Kohlenmonoxidmelders aktiviert sich der Abzug. Die Funktionen garantieren Ihnen und Ihren Familienmitgliedern einen sicheren und dadurch erleichterten Alltag.

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Zur Erweiterung unseres Teams des „Haus für Sicherheit®” in Hannover & Hildesheim suchen wir ab sofort

für die
Montage von Sicherheitsmechanik
einen/eine technischen Mitarbeiter/in

mit entsprechender technischer Ausbildung aus dem Bereich Holz- oder Metallbau.

Ihr Aufgabenfeld umfasst die Montage und unterstützende Beratung von sicherheitstechnischen, vorwiegend mechanischen Komponenten. Innendienst und Verkauf zusammen im Team runden diese vielfältige und interessante Position ab.

Organisationstalent sowie gute EDV Kenntnisse sind Voraussetzung, Branchenkenntnisse von Vorteil. Ein gründliche Einarbeitung und
laufende Schulungen sind bei uns gewährleistet.

Es erwartet Sie ein modernes, persönlich geführtes Team in einer zukunftssicheren Branche!

BUNDESPRÄSIDENT, BUNDESKANZLERIN UND SPITZENVERTRETER DES STAATES UND DER KIRCHE IN HILDESHEIM. KÜHN SICHERTE MIT.

Anlässlich zum Reformationsjubiläum begingen am 11. März rund 400 Katholiken und Protestanten gemeinsam einen Versöhnungsgottesdienst in der Michaeliskirche zu Hildesheim. Unter den Gästen befanden sich auch Bundeskanzlerin Merkel und der dato amtierende Bundespräsident Gauck.

Weitere Gäste waren Bundestagspräsident Lammert, der niedersächsische Ministerpräsident Weil, sowie die Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx und des Rates der EKD Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, sowie zahlreiche weitere Spitzenvertreter aus Politik und Kirche.
Für das Sicherheitskonzept der Veranstaltung war die KÜHN Sicherheit GmbH maßgeblich mitverantwortlich.

“Wir sind bereits seit langer Zeit im Geschäft, wenn es um die Absicherung von Veranstaltungen jeder Größe und Art geht. Aber das war sicherlich eine der spannendsten Herausforderungen der letzten Jahre.” Während Eberhard Zietlow, Leiter der Abteilung Wach- und Sicherheitsdienste (WSD) von dem Einsatz berichtet schwankt er zwischen Euphorie, aber auch Erleichterung.
“So ein Sicherheitskonzept ist nicht mal eben zu realisieren und bedarf monatelanger und akribischer Vorarbeit.”

Die besondere Herausforderung für Zietlow und seinem Team lag vor allem in der Koordination der beteiligten Institutionen:”Wir hatten ständigen Kontakt zum LKA, BKA, den Sicherheitskräften des Bundeskanzleramts und Bundespräsidialamts, sowie vielen weiteren Beteiligten. Mit unserer Ortskenntnis konnten wir viele Hinweise an die Polizei und Einsatzkräfte weitergeben. Letztlich war das auch ein ausschlaggebender Grund für die Übertragung der weiträumigen Außenabsicherung an unser Unternehmen.”

Der Leiter des WSD verweist auf eine Reihe prallgefüllter Aktenordner:”Das sind alles Pläne, Karten, Dienstanweisungen und Vorgaben, die es zu beachten und zu berücksichtigen galt. Das war alles andere, als Routine. Auch wegen des medialen Interesses. Die VertreterInnen aus TV, Radio und Presse mussten ja ebenfalls in das Konzept eingebunden werden, damit sie ihre Arbeit verrichten können.”

Der Fleiß wurde aber durch den Erfolg belohnt. Passiert ist nämlich – NICHTS. Auf das 25-köpfige Team konnte sich Zietlow jederzeit verlassen:”Wir haben uns gut vorbereitet und konnten deshalb routiniert unsere Arbeit verrichten. Die Zusammenarbeit mit der Polizei, den Personenschützern und allen weiteren Einsatzkräften klappte hervorragend. Bis auf wenigen Gesprächsbedarf mit Passanten und Autofahrern gab es keine außergewöhnlichen Vorkommnisse. Und genauso soll es ja auch sein. Schön, dass wir unsere jahrelange Erfahrung mal in solch einem Umfang unter Beweis stellen konnten.”

MobileKey von SimonsVoss Web-basierende Lösung für das Schließmanagement

Digitale Transponder und Türzylinder statt mechanischer Schlüssel und Schlösser. SimonsVoss verspricht: „So zieht die Zukunft des Schließens bei Ihnen ein.”

Bei seiner Zielgruppe setzt das Münchener Unternehmen speziell auf kleine bis mittlere Unternehmen. Herkömmliche Schlüssel werden im MobileKey-System durch einen digitalen Transponder, eine PinCode-Tastatur oder ein Smartphone ersetzt. Mechanische Profilzylinder werden durch sabotagegeschützte elektronische Türzylinder ersetzt. Diese können mit wenig handwerklichen Kenntnissen sogar selber installiert werden, da ein aufwändiges Bohren oder Kabelverlegen entfällt.

Das System kann per Smartphone und einer kostenlosen App innerhalb weniger Minuten konfiguriert und in Betrieb genommen werden. MobileKey ist ausgelegt für bis zu 20 Türen und maximal 100 Nutzer.
Sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb zeichnet sich MobileKey durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Mit einem internetfähigen Rechner, Tablet oder Smartphone werden die Schließpläne inklusive der persönlichen und ggf. zeitbegrenzten Zugangsberechtigungen innerhalb kürzester Zeit erstellt.

Die Übertragung der Daten auf die betreffenden Schließzylinder erfolgt im Anschluss per Stick oder online per SmartBridge. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

Durch den Einsatz der Transponder gehört der Ärger mit verlorenen Schlüsseln der Vergangenheit an. Verlorene Transponder können sofort gesperrt und durch einen neuen, innerhalb weniger Minuten ersetzt werden.

 

Ein besonderer Clou: Mit der Online-Version von MobileKey lassen sich Türen auch aus der Ferne öffnen. Dies ist immer dann eine interessante Option, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann. Sei es, weil man beispielweise Ferienunterkünfte vermietet oder Angehörige, Mitarbeiter oder Handwerker während der eigenen Abwesenheit in das Haus lassen möchte.

 

Hier noch einmal die Features im Überblick:

  • Nachträglich einbaubar, auch im DIY-Verfahren
  • System erweiterbar
  • Zeitloses Design
  • Einfach über die kostenlose App oder webfähigen Rechner zu konfigurieren
  • Verlorene Transponder werden einfach aus dem System gelöscht
  • Zugangsberechtigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt oder geändert
  • Schließvorgänge werden protokolliert
  • Türüberwachung inklusive Schließzustand der Türen in Echtzeit
  • Türöffnung auch aus der Ferne
  • Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de