Im Falle einer Gefahrenalarmierung kann eine automatisierte Sprachsteuerung in stark frequentierten Gebäuden und Gebäudekomplexen Schlimmeres verhindern.
Sirenen und Blitzlampen können die Besucher lediglich auf eine (für alle unbekannte) Gefahr hinweisen. Der wesentliche Vorteil einer Sprachalarmierung besteht darin, zielgerichtete und eindeutige Informationen, selbst in unterschiedlichen Sprachen an die Betroffenen zu verbreiten.

Diese Form der Alarmierung gewährt Klarheit für die Betroffenen, vermeidet deren Fehlverhalten und drohende Panikhandlungen.
Derzeit sind allerdings zwei Normen für die Errichtung und das Betreiben solcher Sprachalarmierungsanlagen gültig. Die EN-60849 (Elektroakustische Notfallwarnsysteme – ENS) und die DIN VDE 0833-4 (Sprachalarmierungsanlage – SAA).

Beide Normen beschreiben die grundsätzlichen Anforderungen an eine ELA-Anlage, die im Alarmfall eine gespeicherte Sprachmeldung wiedergeben soll. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Baunormen und Vorgaben, die das Errichten und Betreiben solch einer Anlage tangieren und zu beachten sind.

Beide Normen haben ihre eigene Schwerpunktsetzung, weshalb die Inhalte nicht identisch sind. Die Entscheidung darüber, welche Norm nun ihre Anwendung finden soll, wird jeweils auf Landesebene entschieden. 

Somit kommt es bei dem Ausbau oder dem Ersatz von bereits bestehenden Beschallungsanlagen immer wieder dazu, dass die Umsetzung an der jeweils gültigen Norm scheitert.

Auch die häufig fehlenden räumlichen Voraussetzungen und ein sehr hoher Montageaufwand für Verkabelungen und zusätzliche Lautsprecher lassen die Planungen bereits im Vorfeld oftmals scheitern.
Das führt dazu, dass privatgewerbliche Betreiber, aber auch öffentliche Träger (bspw. von Schulen und Behörden) den Einsatz einer Sprachalarmierung hinauszögern oder, mit Blick auf zu erwartenden Kosten, kategorisch ablehnen.

Dennoch könnten in den meisten Fällen individuelle Lösungen gefunden werden, die den Einsatz einer Sprachalarmierung ermöglichen.
Bereits mit wenigen Komponenten kann ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) im niedrigeren Sicherheitslevel (z.B. Schulen, Hotels, kleinere Kaufhäuser) per Nachrüstverfahren realisiert werden. Zentrales Element ist ein Controller, der die Überwachungen und Steuerungen übernimmt. Dazu werden noch Verstärker und eine Notstromversorgung, sowie die zugehörigen Auslöser (Notfalltaster, Sprechstellen etc.) benötigt.

Bei höheren Sicherheitsleveln (z.B. an Flughäfen, Einkaufszentren etc.) wird die Planung wesentlich aufwändiger und komplexer. Doch auch hier lassen sich Lösungen finden. Voraussetzung hierzu ist allerdings die sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Errichter, den Behörden und Betreibern.