Es ist unbestritten: Rauchwarnmelder können Leben retten. Deshalb gilt bereits in den meisten Bundesländern bereits auch die Pflicht zur Installation der Geräte.
Für Vermieter, insbesondere für größere Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft ist das natürlich mit Kosten verbunden, zumal nicht nur die Anschaffung und Installation, sondern auch die Wartung der Geräte durch geschultes Fachpersonal finanziert sein will.

Deshalb besteht bei den Betreibern auch ein reges Interesse daran, die Inspektion und Wartung so kostengünstig wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wurde ein Arbeitskreis mit dem Namen „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“ gegründet. Dieser Arbeitskreis ist beim Kriwan Testzentrum in Forchtenberg beheimatet und hat zum Ziel, die Anforderungen an eine Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne zu erarbeiten.

Anders ausgedrückt: Eine zukünftige Vor-Ort-Inspektion durch zertifiziertes Fachpersonal soll nicht mehr stattfinden müssen.

Aus diesem Arbeitskreis ist Hekatron mit sofortiger Wirkung ausgetreten.

‚Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit‘ – diesem Credo will der Hersteller nicht folgen.
Für den Betrieb von Rauchwarnmeldern gilt als Anwendungsnorm die DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“.

Hekatron argumentiert, dass sich die Norm, mit der darin beschriebenen Vor-Ort-Inspektion durch geschulte Fachkräfte bereits seit Jahrzehnten bewährt habe. Auch fehle es an längerfristigen Erfahrungen über festgestellte und nicht erkannte Abweichungen. Solche Daten wären aber die Basis, um die DIN 14676 überarbeiten zu können. Hekatron sieht die Sichtprüfung von Rauchwarnmeldern vor Ort deshalb als alternativlos und zog mit seinem Austritt aus dem Arbeitskreis deshalb die Konsequenzen.