MobileKey von SimonsVoss Web-basierende Lösung für das Schließmanagement

Digitale Transponder und Türzylinder statt mechanischer Schlüssel und Schlösser. SimonsVoss verspricht: „So zieht die Zukunft des Schließens bei Ihnen ein.”

Bei seiner Zielgruppe setzt das Münchener Unternehmen speziell auf kleine bis mittlere Unternehmen. Herkömmliche Schlüssel werden im MobileKey-System durch einen digitalen Transponder, eine PinCode-Tastatur oder ein Smartphone ersetzt. Mechanische Profilzylinder werden durch sabotagegeschützte elektronische Türzylinder ersetzt. Diese können mit wenig handwerklichen Kenntnissen sogar selber installiert werden, da ein aufwändiges Bohren oder Kabelverlegen entfällt.

Das System kann per Smartphone und einer kostenlosen App innerhalb weniger Minuten konfiguriert und in Betrieb genommen werden. MobileKey ist ausgelegt für bis zu 20 Türen und maximal 100 Nutzer.
Sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb zeichnet sich MobileKey durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Mit einem internetfähigen Rechner, Tablet oder Smartphone werden die Schließpläne inklusive der persönlichen und ggf. zeitbegrenzten Zugangsberechtigungen innerhalb kürzester Zeit erstellt.

Die Übertragung der Daten auf die betreffenden Schließzylinder erfolgt im Anschluss per Stick oder online per SmartBridge. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

Durch den Einsatz der Transponder gehört der Ärger mit verlorenen Schlüsseln der Vergangenheit an. Verlorene Transponder können sofort gesperrt und durch einen neuen, innerhalb weniger Minuten ersetzt werden.

 

Ein besonderer Clou: Mit der Online-Version von MobileKey lassen sich Türen auch aus der Ferne öffnen. Dies ist immer dann eine interessante Option, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann. Sei es, weil man beispielweise Ferienunterkünfte vermietet oder Angehörige, Mitarbeiter oder Handwerker während der eigenen Abwesenheit in das Haus lassen möchte.

 

Hier noch einmal die Features im Überblick:

  • Nachträglich einbaubar, auch im DIY-Verfahren
  • System erweiterbar
  • Zeitloses Design
  • Einfach über die kostenlose App oder webfähigen Rechner zu konfigurieren
  • Verlorene Transponder werden einfach aus dem System gelöscht
  • Zugangsberechtigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt oder geändert
  • Schließvorgänge werden protokolliert
  • Türüberwachung inklusive Schließzustand der Türen in Echtzeit
  • Türöffnung auch aus der Ferne
  • Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de

Polizei will mit einer App präventiv gegen den Einbruch vorgehen.

Wenn es um die Verhinderung von Einbrüchen geht, dann setzt jetzt auch Niedersachsens Polizei auf die Mathematik und deren statistische Wahrscheinlichkeiten.

Nachdem die Schweiz die Vorreiterrolle in Europa übernommen hatte, zieht man jetzt auch in der Bundesrepublik mit der neuen Technik nach.

Worum es geht? In erster Linie um die Tatsache, dass bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, dass es im Bereich der Einbruchkriminalität ein Phänomen gibt, welches sich Near Repeat Victimisation nennt.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erkenntnis, dass nach einem Einbruch weitere Taten in räumlicher Zeit und Nähe zu erwarten sind. Auf den Punkt gebracht: Wird in einer Gegend ein Einbruch verübt, dann war das nicht zum ersten und letzten Mal.

Diese mathematische Erkenntnis machen sich immer mehr Bundesländer zu nutze, um den potenziellen Straftaten besser vorbeugen zu können.

Ist das noch orakeln oder tatsächlich hilfreich? Damit diese Frage beantwortet werden kann, läuft derzeit ein Großprojekt in Niedersachsen. Die Polizeiinspektionen Wolfsburg und Salzgitter-Peine-Wolfenbüttel testen hier ausgiebig das System PreMAP.

Dabei handelt es sich um eine eigens entwickelte App, welche auf dem Tablet oder Smartphone die Einbruchschwerpunkte der letzten 24 Stunden anzeigt.
Da es aufgrund der mathematischen Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Zeit dort zu Einbrüchen kommen wird, können Polizeistreifen jetzt präventiv und verstärkt vor Ort Streife fahren.

Das Besondere an PreMAP ist, dass es sich bei der App um eine Eigenentwicklung des LKA und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit kommerzielle Software getestet.
In Bayern ist eine kommerzielle Variante bereits seit längerem im Einsatz.

Grundsätzlich sei die Idee gut, wie sich aus dem Feedback der involvierten Polizeibeamten ableiten lässt. Allerdings gäbe es insbesondere in Niedersachsen noch kleinere technische Probleme mit der eigens für die Landespolizei entwickelten App.

Letzter Punkt wirft Fragen auf: Wie ökonomisch und technisch sinnvoll ist es eigentlich, wenn jedes Bundesland seine eigene Technik entwickelt, um potenzielle Einbruchgefahren einschätzen zu können?
Und wo bleibt die Prävention, wenn in einigen Bundesländern kommerzielle Programme eingesetzt werden, die auch als ‘Einsatzplaner’ für Einbrecher genutzt werden können?

Es ist wie beim Hasen und dem Igel. Die Jagd auf Einbrecher ist und bleibt wohl ein ständiges Wettrennen.

AUTOMATIK-VERRIEGELUNG VON WINKHAUS

Die neue Sicherheitstürverriegelung Autolock AV3 M4 von WINKHAUS sorgt für erhöhten Einbruchschutz.

Die Bezeichnung ‘M4’ steht für insgesamt vier Schwenkriegel: zwei AV3-Schwenkriegel werden in dieser neuen Variante durch zwei zusätzliche Sicherheitsschwenkriegel ergänzt. Damit ergänzt das Unternehmen sein Programm der AV3-Sicherheits-Tür-Verriegelungen.

Der klare Pluspunkt für den Nutzer liegt in der schlüssellosen Sofortverriegelung. Durch das einfache Zuziehen wird die Tür automatisch verriegelt. Ein weiteres Schließen mit einem Schlüssel ist nicht notwendig.
Das System ist nach der VdS Klasse B zertifiziert und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit. Sogar die RC3-Tauglichkeit ist bei entsprechenden Türelementen in dieser Variante gegeben.
Auch energetisch sorgt WINKHAUS vor. Die integrierten Dichtungselemente sorgen Energieverlusten zuverlässig vor und erhöhen zugleich den Wohnkomfort.

Besonders trickreich zeigt sich das System durch seinen Magnetauslöser. Ein versehentliches Zuschlagen der Tür mit ausgefahrenen Schwenkriegeln ist nicht möglich. Das schont den Türrahmen und die Mechanik. Unschöne Macken durch versehentliches Zuschlagen sind somit ausgeschlossen.

Das AV3-System enthält, wie Elektro-Türöffner auch, eine sogenannte Tagesfalle. Mit dieser lässt sich die Tür vorübergehend offen halten, damit nicht immer der Schlüssel zum Einsatz kommen muss.

SICHERHEIT AUF KLEINSTEM RAUM: CLEX

Wer im Büro oder der Praxis Wert auf Sicherheit, gepaart mit Design und Funktionalität legt, der wird bei der Auswahl geeigneter Schließsysteme schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Konventioneller Schlüssel? Unpraktisch im Handling. Elektronischer Schließzylinder? Für Abschlusstüren sicher die bessere Wahl. Aber für Innentüren? Das wäre oftmals mit Kanonen auf Spatzen geschossen, auch im Hinblick auf die damit verbundenen Anschaffungskosten.

Das dachten sich auch die Entwickler aus dem Hause Uhlmann & Zacher.

Der Würzburger Hersteller entwickelte deshalb den Clex – einen eleganten Türdrücker mit geballter Technik auf kleinstem Raum.

Der Clex, oder auch CX 6172 genannt, ist speziell für Innen-, Verbindungs- und Etagentüren konzipiert und eignet sich zum Beispiel hervorragend für den Einsatz in Büros, Arztpraxen oder auch Anwaltskanzleien.

Nicht soviel wie möglich, sondern soviel wie nötig. Das ist die Devise, mit der das System punktet.

Der Türdrücker trägt seine gesamte Elektronik, inklusive der Stromversorgung im Türdrücker. Das ermöglicht einen raschen Austausch der alten Drückergarnituren, ohne zusätzliche Verkabelungen oder erhöhten Montageaufwand.

Dabei ist das System so flexibel, dass es in nahezu allen Türformaten und –arten eingesetzt werden kann.

Als „Schlüssel“ können sowohl ISO-Karten, wie auch Transponder in Form von Schlüsselanhängern genutzt werden.
Das passive Transpondersystem sorgt dafür, dass der Clex nur dann ‚geweckt‘ wird, wenn ein Schließmedium vor den Drücker gehalten wird. Das spart Energie und garantiert zigtausend Schließvorgänge mit nur einer Batterie. Selbst das dauerhafte Einkuppeln ist somit ohne Stromverbrauch möglich.

Fazit: Der Clex CX6172 eignet sich sowohl für Neubauten, als auch für bestehende Objekte und passt sich mit seinem eleganten und zeitlosen Edelstahldesign jedem Ambiente an.

Mit dem Clex erhält der Nutzer ein flexibles und bereits mehrfach ausgezeichnetes Schließsystem, welches durch Preis und Leistung für Sicherheitskonzepte in Innenräumen besticht.

Mehr zum Clex von Uhlmann & Zacher finden Sie unter:
http://www.uundz.com/produkte/tuerbeschlaege/clex-prime/cx6172/?L=0